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  • AutorenbildManuela Olmesdahl

Wenn Unternehmer Deutschland verlassen und in die Schweiz ziehen, greift unter gewissen Umständen die Wegzugsbesteuerung.

Wegzugsbesteuerung rechtswidrig – was das Wächtler-Urteil bedeutet.

Ein Urteil vom September 2023 besagt:


Die Steuer ist in ihrer jetzigen Form rechtswidrig.



Was das für wegzug-willige Unternehmer und Privatpersonen bedeutet?


Dabei gibt es steuerlich einiges zu beachten……

Ein besonderes Risiko in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung gemäß Paragraph 6 des deutschen Außensteuergesetzes.


Der Gesellschafter muss die in seiner Beteiligung entstandenen Wertsteigerungen dann versteuern. Und das, obwohl ihm kein Veräußerungsgewinn zufließt, aus dem er die Steuer entrichten könnte.


In der Praxis stellt dies die betroffenen Unternehmer oft vor erhebliche Liquiditätsprobleme.

Hinzu kommt: Die Wegzugsbesteuerung kann bereits dann greifen, wenn der Gesellschafter nur seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt.


Um ein Beispiel zu nennen:
Zieht ein Unternehmer von München nach Zürich, löst das die Wegzugssteuer aus. Zieht derselbe Unternehmer von München nach Berlin, passiert das allerdings nicht. 

Die Wegzugsbesteuerung im Sonderfall 🇨🇭


Einen Sonderfall stellte ein Umzug in die Schweiz dar.


Der Paragraph 6 des deutschen Außensteuergesetzes gewährte für Wegzüge in die Schweiz auch vor dem 1. Januar 2022 keine Ewigkeitsstundung.

Dagegen wehrte sich ein deutscher Steuerpflichtiger mit dem Namen Wächtler, der im Jahr 2011 in die Schweiz umgezogen war.

Nach weitgehend erfolglosem Einspruch klagte er vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg dagegen, dass in seinem Einkommensteuerbescheid die Wegzugssteuer festgesetzt wurde – die Rechtssache ist inzwischen bekannt geworden als Wächtler-Verfahren.


Die deutsche Wegzugsbesteuerung verstößt gegen das zwischen der EU und der Schweiz bestehendem Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999.

Dieses Abkommen gewährt – ähnlich wie die Europäischen Verträge – unter anderem selbständig tätigen natürlichen Personen Niederlassungsfreiheit.


Im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommen dürfen diese Steuerpflichtigen also nicht davon abgehalten werden, in die Schweiz zu ziehen.


Der EuGH entschied mit Urteil vom Februar 2019:

Deutschland kann zwar durch den Einkommensteuerbescheid die Steuer festsetzen, die entstanden wäre, wenn der wegziehende Steuerpflichtige seine Beteiligung im Zeitpunkt seines Wegzugs veräußert hätte.


Allerdings muss laut europäischen Gerichtshof (EuGH) für Wegzüge in die Schweiz eine dauerhafte und zinslose Stundung dieser Steuer gewährt werden.

Anderenfalls hat der Steuerpflichtige durch seinen Umzug einen ungerechtfertigten Liquiditätsnachteil.


Deutschland dürfe für die gestundete Steuer jedoch eine Sicherheitsleistung verlangen.



Warum der Sonderfall Schweiz die Ewigkeitsstundung bringen könnte?


Auf die Revision des Finanzamts hin hat der Bundesfinanzhof die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg nun mit Urteil vom 6. September 2023 (I R 35/20) aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Es ist richtig, die Wegzugssteuer mit Steuerbescheid auf den Wegzugszeitpunkt festzusetzen, allerdings müsse die so festgesetzte Steuer – auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage – dauerhaft und zinslos gestundet werden.


Fakten:


  • Steuerpflichtige, die in die Schweiz gezogen sind und in den Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommen fallen, haben Anspruch auf eine zinslose und zeitlich unbefristete Stundung der Wegzugssteuer.

  • Mit dem Hintergrund der in den Europäischen Verträgen enthaltenen Freizügigkeitsrechte für Wegzüge in EU- oder EWR-Staaten.

  • Die Verwaltung müsste eine dauerhafte und zinslose Stundung gewähren.

  • Die Stundung kann auch rückwirkend gewährt werden, was gegebenenfalls zur Rückzahlung der Steuer führt.

  • Nichtsdestotrotz besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzverwaltung die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eröffnete Möglichkeit nutzen wird, die Gewährung der „Ewigkeitsstundung“ von der Gestellung einer Sicherheit abhängig zu machen. .


Fazit


Mit dem Urteil vom September 2023 hat der Bundesfinanzhof klar zum Ausdruck gebracht, dass die deutsche Wegzugsbesteuerung in ihrer gegenwärtigen Form gegen europäisches Recht verstößt.


Um einen rechtskonformen Zustand herzustellen, muss die Finanzverwaltung wegziehenden Steuerpflichtigen – gegebenenfalls gegen eine Sicherheitsleistung – eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugssteuer gewähren.


Das gilt bedeutet auch, dass, wenn die Steuer bereits bezahlt wurde – zurückbezahlt werden muss. Betroffene Steuerpflichtige sollten sich mit einem entsprechenden Antrag an das Finanzamt wenden.


Haftungsausschluss: Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von mir und kann keine Rechtsberatung darstellen.


Ich empfehle eine enge Zusammenarbeit mit internationalen Steuern spezialisierte Treuhänder, Anwälte.


Gerne unterstütze ich Sie bei der Suche nach der für Ihr Anliegen richtigen Anlaufstellen und Personen zu finden.


Manuela Olmesdahl

phone / whatsapp: +41 76 376 61 11







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